Polydisziplinäre Medizinische Abklärungen für Privatpersonen, Versicherungen und Gerichte


Versicherungsmedizinische und Medico-Legale Evaluationen

 

MEDAS-Einrichtung (Medizinische Abklärungen im Rahmen der vertraglichen Vereinbarung mit dem BSV, Bundesamt für Sozialversicherungen, Bern)


Medienmitteilung

zur Veröffentlichung des Bundesamtes für Sozialversicherungen (BSV) vom 4. Oktober 2023

 

Versicherungen wie die schweizerische Invalidenversicherung (IV) basieren darauf, dass nur gerechtfertigte Leistungen ausbezahlt werden. Wird dieses Prinzip ausgehöhlt, ist dies ein direkter Angriff auf die Prämienzahlenden. Wir alle haben ein Interesse daran, dass Versicherungsleistungen auf objektiven Kriterien basieren. Durch einen Missbrauch des Versicherungssystems steigen die Prämien massiv. Genau diese Gefahr besteht nach dem fragwürdigen Entscheid des Bundesamtes für Sozialversicherungen (BSV), PMEDA keine weiteren Gutachtenaufträge zu erteilen.

 

Das BSV räumt in seinem Entscheid ein, keine inhaltliche Prüfung der Verfügung der Eidgenössischen Kommission für Qualitätssicherung in der medizinischen Begutachtung (EKQMB) vorgenommen zu haben: Die EKQMB hat noch nicht darüber informiert, welche Anforderungs- und Qualitätskriterien (Art. 7p Abs. 1 Bst. a ATSV) anzuwenden sind und welche formalen und inhaltlichen Mängel sie bei Gutachten der PMEDA festgestellt hat.“

 

Der Entscheid basiert auf einer jahrelangen Kampagne von Geschädigtenanwälten. Letztlich geht es dabei nicht um eine einzelne Firma, sondern um das wirtschaftliche Interesse der Geschädigtenanwälte. Für das schweizerische Sozialversicherungssystem kann dies fatale Folgen haben.

 

Am 4. Oktober 2023 machte die Eidgenössische Kommission für Qualitätssicherung in der medizinischen Begutachtung (EKQMG) ihren Entscheid öffentlich, die sofortige Beendigung der Auftragsvergabe für IV-Gutachten an die PMEDA AG zu empfehlen. Gleichentags entschied das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV), keine weiteren Gutachtenaufträge mehr an PMEDA zu erteilen. Weder wurde PMEDA in die Verfahren der beiden Bundesbehörden involviert noch liegt ein begründeter Entscheid der beiden Behörden vor. Dass der Entscheid des BSV sogar öffentlich gemacht wurde, bevor PMEDA darüber orientiert wurde, illustriert das Vorgehen.

 

Das BSV räumt ein, dass die EKQMB noch nicht darüber informiert hat, welche Anforderungs- und Qualitätskriterien (Art. 7p Abs. 1 Bst. a ATSV) anzuwenden sind. Es bleibt somit völlig unklar, an welche formalen und inhaltlichen Regeln die Gutachten der PMEDA gemessen wurden und welche Mängel sie festgestellt hat. Die Qualitätskommission wäre gesetzlich verpflichtet gewesen, Qualitätskriterien zu erarbeiten und diese zu veröffentlichen. Das hat sie nicht getan. Rechtsstaatlich wäre es erst im Anschluss daran möglich, Gutachten anhand dieser Kriterien zu überprüfen. Ihrer gesetzlichen Verpflichtung ist die Kommission bislang jedoch nicht nachgekommen.

 

Damit das Schweizer Sozialversicherungssystem funktioniert, braucht es eine Kontrolle. Mit medizinischen Gutachten wird das System vor Missbrauch geschützt. PMEDA verfasst ihre Gutachten mit grosser fachlicher Expertise und höchstem Verantwortungsbewusstsein. Nur so wird das Sozialversicherungssystem davor geschützt, ausgenutzt zu werden. Ungeachtet dessen verfolgen die Geschädigtenanwälte jedoch ihre eigenen wirtschaftlichen Interessen.

 

Die Arbeit von PMEDA ist in hunderten von Urteilen kantonaler Gerichte und über 100 Urteilen des Bundesgerichts weit überwiegend als überzeugend beurteilt worden (Eurospider Suche – Schweizerisches Bundesgericht). Die Arbeit von PMEDA ist fortlaufend von den IV-Stellen und dem BSV geprüft worden. Das BSV hat die Arbeit von PMEDA bis zuletzt als nicht zu beanstanden bezeichnet. Noch in diesem Jahr und nach eingehender Qualitätsprüfung hat das BSV sogar einen neuen Vertrag mit PMEDA abgeschlossen.

 

Die jüngsten Entscheidungen des BSV und der EKQMB sind Teil einer schon lange andauernden Kampagne der professionell agierenden Geschädigtenanwälte mit starker Lobby und PR-Abteilung. Eines dieser Anwaltsbüros beschreibt den jüngsten Entscheid wie folgt auf ihrer Website und gibt das konzertierte Campaigning von Anwälten, Verbänden, Medien und Politik offen zu: «Seit Jahren hat advo5 zusammen mit anderen Patientenanwält*innen, den Behindertenverbänden, den Medien und auch der Politik für fairere Gutachten gekämpft. Ein erster Erfolg war die Einsetzung der Eidgenössischen Kommission für die Qualität bei der medizinischen Begutachtung (EKQMB). Diese Kommission hat nun gehandelt: Sie hat der IV empfohlen, der PMEDA keine Gutachtenaufträge mehr zu erteilen, weil sie in deren Gutachten formale und inhaltliche Mängel festgestellt habe. Das ist ein Meilenstein im Kampf für bessere Gutachten (Stand: 8.10.23)».

 

Die Wirkung ihrer Öffentlichkeitsarbeit und die damit einhergehende Vorverurteilung hat nun offenbar auch bei Bundesbehörden seine Wirkung erzielt. Rechtsstaatlich ist das Vorgehen dieser Behörden beängstigend. Diese Kampagne kann massive Konsequenzen für die Prämienzahlerinnen und -zahler haben und das Sozialversicherungssystem der Schweiz fundamental und nachhaltig schädigen, denn es geht hier letztlich nicht um eine einzelne Firma, sondern um das wirtschaftliche Interesse der Geschädigtenanwälte.

 

Zürich, 9. Oktober 2023

Kontakt


Ort und Postanschrift: 

PMEDA

Seestrasse 323a, CH-8038 Zürich

Eingang vom Bahnhofsplatz des Bahnhofs Wollishofen

(Rückseite des Gebäudes Seestrasse 323a)

 

ÖV: 

Tram 7, S-8 und S-24, Bahnhof Wollishofen

Telefon: 

+41 (0) 44 500 49 36

Telefax: 

+41 (0) 44 500 49 38

E-Mail: 

info@pmedaag.ch

Video: 

HIN Talk Video (Akkreditierung via E-Mail-Anfrage: info@pmedaag.ch)